AGB

pro aurum Historical Coins

/ Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der pro aurum Historical Coins AG

  1. Vertragspartner

pro aurum Historical Coins AG
Sitz: Kilchberg (ZH)
Firmennummer: CH-132.921.494

Postanschrift:
pro aurum Historical Coins AG, Weinbergstrasse 2, 8802 Kilchberg
Telefon: +41 (0 )44 716 5600
Fax: +41 (0) 44 716 5650
E-Mail: info@proaurumhistoricalcoins.ch

pro aurum Historical Coins AG nachfolgend „pro aurum“ genannt. Aus Gründen des besseren Verständnisses/der besseren Lesbarkeit wird auf männliche-weibliche Doppelformen verzichtet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

  1. Geltungsbereich

2.1. Für alle zwischen der pro aurum und einem Kunden geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: AGB). Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

2.2. Abweichende Bedingungen des Kunden und/oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen oder anderer zur Anwendung gelangender Bestimmungen werden nicht akzeptiert und sind unwirksam, solange diese von der pro aurum nicht eindeutig schriftlich anerkannt sind.

2.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

2.4. Diese AGB finden sowohl auf Endverbraucher/Privatpersonen (Konsumenten), wie auch auf Firmen oder Zeichnungsberechtigte einer Einzelfirma oder einer Handelsgesellschaft, die im Handelsregister eingetragen sind, Anwendung (gewerbliche Käufer/Verkäufer). Endverbraucher/Privatpersonen und gewerbliche Käufer/Verkäufer sind in diesen AGB „Kunden“ genannt. Kunden treten nach dem Geschäftsmodell der pro aurum je nach zugrundeliegendem Geschäft der pro aurum gegenüber entweder als Käufer oder Verkäufer von Edelmetallen auf. Dementsprechend handelt es sich um Verkaufs oder Ankaufsbedingungen.

2.5.  Unsere Warenpräsentation umfasst ausschließlich Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben und die kurzfristig auftreten können. Aus diesem Grund kann dem Kunden auch kein Widerrufsrecht eingeräumt werden; ein solches besteht nach Schweizer Gesetz auch nicht. Ihre Bestellung wird also unmittelbar mit Zugang und Annahme durch pro aurum bei uns verbindlich und kann von Ihnen nicht widerrufen werden.

  1. Vertragsschluss, Vorleistungspflicht

3.1. Angebote der pro aurum im Internet oder in einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei pro aurum Waren zu bestellen oder diese an pro aurum zu verkaufen. Die Verkaufs und Ankaufsangebote der pro aurum sind freibleibend und unverbindlich.

Der Kunde kauft/verkauft per Fax oder per E-Mail. Das Kauf- bzw. Verkaufsangebot des Kunden ist rechtsverbindlich. Bei einem Verkaufsangebot erklärt der Kunde gleichzeitig, dass er das vollständige, unbelastete Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist.

3.2. Verkaufsangebote und Bestellungen eines Kunden werden nur in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift oder als digital signierte E-Mail akzeptiert.

3.3. Soweit wir nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Kunden und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind, sind Sie als unser Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere müssen Sie uns die zur Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzeigen.

In Konkretisierung vorstehender gesetzlicher Pflichten besteht insbesondere bei Annahme von Bargeld im Wert von CHF 25’000.00 oder mehr eine Pflicht für unser Unternehmen zur Identifizierung des betreffenden Kunden und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten. Der Kunde hat die zur Identifizierung notwendigen persönlichen Angaben zu machen und offen zu legen, ob er die Geschäftsbeziehung oder Transaktion für sich oder einen wirtschaftlich Berechtigen durchführen will. Der Identitätsnachweis erfolgt in der Regel durch Vorlage des Personalausweis oder Reisepasses im Original. Handelt es sich um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, legt der Kunde einen Auszug aus dem Handelsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis sowie erforderlichenfalls weitere bzw. andere geeignete Dokumente wie z. B. bei einer einfach Gesellschaft den aktuellen Gesellschaftsvertrag vor. Ferner teilt der Kunde mindestens den Namen eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten mit und weist uns auch dessen Identität wie vorstehend beschrieben nach. Wir sind berechtigt, eine Kopie der zur Identitätsprüfung vorgelegten Dokumente zu fertigen, die wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufbewahren.

Bitte beachten Sie, dass die Feststellung der wirtschaftlich berechtigen Person(en) auch dann notwendig wird, sobald die Summe aller Folgegeschäfte innerhalb eines Kalenderjahres CHF 25’000 übersteigt.

 3.4. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsangebotes und dessen Inhalts (per Auftragsbestätigung oder Zustellung der Rechnung) durch pro aurum oder im Falle der Bestellung durch die Auslieferung des Liefergegenstandes an den Kunden zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.

HINWEIS: Der Vertrag hat Waren zum Gegenstand, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die pro aurum keinen Einfluss hat. Ein WIDERRUFSRECHT besteht nicht!

3.5. pro aurum liefert erst, wenn die Zahlung des vereinbarten Preises (Rechnungsbetrag) auf dem Konto der pro aurum bei deren Hausbank unwiderruflich eingetroffen bzw. verbucht ist (Vorkassevorbehalt). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von drei (3) Bankarbeitstagen auf das angegebene Konto der pro aurum zu überweisen.

3.6. Der Kunde versichert, dass alle von ihm  bei Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, Beruf, E-Mail, Adresse, Bankverbindung, Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen diesbezüglich sind pro aurum unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  1. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde ist verpflichtet und sichert die Einhaltung bzw. Beachtung aller auf ihn anwendbaren gesetzlichen sowie regulatorischen Bestimmungen zu.

  1. Gewährleistung

5.1. Sofern ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache bestanden hat und der Artikel lediglich der Gattung nach bestimmt wurde, hat der Kunde – sofern dies noch möglich ist – Anspruch auf Lieferung von Ersatz; sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, wird die mangelhafte Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen; Folgeschäden werden nicht erstattet.

5.2. Bei Waren, die nicht lediglich der Gattung nach bestimmt waren, hat der Kunde Anspruch auf Rücknahme der Ware, Erstattung des Minderwertes oder Lieferung von Ware derselben Gattung (Wahlrecht des Kunden). Auch in diesem Fall erfolgt keine Erstattung von Folgeschäden.

5.3. Der Kunde trägt die Beweislast der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, für den Sachmangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge.

5.4. Gewährleistungsansprüche aus Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Überga-be/Ablieferung der Waren.

5.5. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Übergabe/Erhalt der Lieferung der pro aurum schriftlich anzuzeigen (per Fax oder Einschreibebrief), andere Mängel sofort nach Entdeckung (ebenfalls schriftlich).

5.6. Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen – u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen – ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft durch pro aurum verbunden.

5.7. Die Annahme des Verkaufsgegenstands durch pro aurum im Rahmen eines Ankaufsgeschäfts erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mängelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Von pro aurum entdeckte Mängel werden unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Kunde auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

5.8. Bei Rechtsmängeln in Bezug auf den Verkaufsgegenstand stellt der Kunde die pro aurum von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei.

5.9. Entstehen pro aurum bei einem Ankaufsgeschäft infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport, Arbeits- und Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Kunde diese Kosten zu tragen.

  1. Handelszeiten, Preise

6.1. Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in CHF, USD oder EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2. Die Versandkosten inkl. Versicherungen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, usw. gehen zu Lasten des Kunden.

6.3. Es gelten die üblichen Handelszeiten der pro aurum. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse des Systems. Soweit Angebote ausserhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn der nächsten Handelszeit aktuelle Kurs.

  1. Lieferung und Gefahrenübergang

7.1. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch pro aurum kann sowohl mündlich wie auch schriftlich erfolgen.

7.2. pro aurum ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.

7.3. pro aurum liefert erst nach Eingang der Zahlung des Kunden zum vereinbarten Termin (vgl. Ziff. 3.6). Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden mit der Übergabe des Liefergegenstandes an ihn oder mit Übergabe zum Versand über. Verweigert der Kunde die Annahme, gilt die Ware im Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen Nutzen und Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.4. Die Auslieferung erfolgt über ein Logistik oder Werttransportunternehmen. Bei der Lieferadresse muss es sich um eine Haus bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe an eine Person möglich ist. Die Beschickung von Postfächern oder die Hinterlegung bei Packstationen ist ausgeschlossen. Der Kunde muss am Tage der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäss bei Warenabholung (Ankauf vom Kunden).

7.5. Die Versand- und Logistikkosten inkl. Versicherungen, Verpackung, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, usw. gehen zu Lasten des Kunden. Versand- und Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von pro aurum veröffentlicht (vgl. unter www.proaurumhistoricalcoins.ch,).

7.6. Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz der pro aurum. Soweit vorhanden, sind zur Ware gehörige Papiere ebenfalls der pro aurum zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, soweit pro aurum die Ware nicht selbst abholt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass pro aurum den Erhalt der versandten Ware quittieren muss. Der Kunde/ trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung sowie das Versandrisiko.

7.7. Abweichungen insbesondere der Menge, Qualität, Gattung und Artikel der vereinbarten Warenlieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch pro aurum zulässig.

7.8. Die Lieferverpflichtung des Kunden bei einem Verkauf an die pro aurum entsteht sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung. Kommt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Auftragsbestätigung seiner Lieferverpflichtung nicht nach, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.

7.9. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Massgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei pro aurum.

7.10. Die Abholung angekaufter Ware durch pro aurum erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von pro aurum veröffentlicht (vgl. unter www.proaurumhistoricalcoins.ch). Der Kunde hat auch das Recht, die Anlieferung der Ware selbst zu beauftragen.

7.11. Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort. Die Auslieferung/Abholung der Ware erfolgt grundsätzlich nur im Gebiet der Schweiz.

  1. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche

8.1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde innerhalb von 3 Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. pro aurum ist diesfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn die Ware schon geliefert wurde. Der Kunde hat pro aurum die daraus erwachsenen Kosten für die Rücklieferung zu erstatten.

8.2. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

8.3. Lieferverzug durch pro aurum tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist.

8.4. Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Kunden vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart.

8.5. Falls der Lieferant die pro aurum trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, ist pro aurum zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.6. Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit, Vollständigkeit und den wieder verwertbaren Zustand, fällig. pro aurum überweist den Kaufpreis innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Abschluss der Prüfung auf das vom Kunden angegebene Konto.

8.7. Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit, Vollständigkeit und auf den wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist pro aurum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware zurück übersendet; die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.8. Jede Verrechnung von Seiten des Kunden gegenüber Forderungen der pro aurum ist ausgeschlossen.

8.9. Wenn pro aurum Umstände gleich welcher Art bekannt sind, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist pro aurum berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. sofortige Zahlung zu verlangen, falls eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

  1. Haftungsbegrenzung, Schadenersatzansprüche

9.1. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber pro aurum sind ausgeschlossen; eine Ausnahme bilden Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, deren Wegbedingung unmöglich ist.

9.2. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der pro aurum, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

9.3. pro aurum haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfugungen von hoher Hand im In oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind.

9.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, derer sich pro aurum zur Vertragserfüllung bedient.

  1. Schlussbestimmungen

10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz der pro aurum Historical AG Schweiz. pro aurum ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem (Wohn)Sitzgericht bzw. bei jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen/zu belangen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

10.2. Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der pro aurum unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Insbesondere wird das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige AGB-Inhalt bzw. dessen Wirksamkeit davon unberührt.

10.4. pro aurum kann jederzeit die Allgemeinen und/oder Besonderen Geschäftsbedingungen ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt und werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert Monatsfrist seit Bekanntgabe in Schriftform widerspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pro aurum Historical Coins AG, Version 1.0

Kilchberg, im Februar 2016